Gedenkstättenfahrten

Antrag:

erforderlich!
A8.2,
detailliertes Programm, Kostenvoranschlag

Abgabefrist für Anträge: 15. Januar des laufenden Jahres
Verwendungsnachweis:

V8.2 , Teilnehmerliste L2, Programm, Fahrtkostenbelege

Abgabefrist für
Verwendungsnachweis

spätestens 4 Wochen nach Ende der Maßnahme

 

Zuschüsse können gewährt werden für:

Fahrten zu Gedenkstätten, die bis zu 100 km von der Landesgrenze entfernt liegen, sowie für die Gedenkstätte Dachau.

Den aktuellen prozentualen Zuschusssatz bitte erfragen.

Voraussetzungen für die Zuschussgewährung:

  • Die Gedenkstättenfahrt sollte in der Regel eintägig sein. Dies gilt auch wenn sie Teil einer mehrtägigen Veranstaltung ist.

  • Die Gedenkstättenfahrt muss gründlich vor- und nachbereitet werden.

  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mindestens 12 Jahre, jedoch noch nicht 27 Jahre alt sein. Die Gruppe soll nicht weniger als 8 Personen umfassen.