Alfred Beer Haus
78343 Gaienhofen-Gundholzen

Das Haus liegt in einem Naturschutzgebiet am Bodensee. Direkt vor dem Haus ist der eigene Seezugang. In Mehrbettzimmern können Gruppen mit maximal 20 Personen aufgenommen werden. Es stehen ein Aufenthalts-/Speiseraum zur Verfügung. Die Duschen und WC's befinden sich auf der Eingangsebene. Die Küche ist komplett eingerichtet. Ceranherd, Kühlschrank, Kaffeemaschine, etc. 2 Bierbankgarnituren stehen zu Ihrer Verfügung. Eine Tischtennisplatte ist auch vorhanden.

Samstags ist keine An- und Abreise möglich!

Freie Termine?

 

 

Belegung und weitere Infos
Katharina Oexle
Tel. 07 61 / 51 44 - 1 58
Fax 07 61 / 51 44 - 76 - 1 58
jp-haeuser@seelsorgeamt-freiburg.de

 
Preise 

Mindestberechnung 12 Personen mit mindestens 2 Übernachtungen
Maximal können 20 Personen aufgenommen werden. Die Beschränkung gilt auch inklusive Tagesgäste.
pro Person 12 EUR/Nacht + Nebenkosten + evtl. Kurtaxe
Die Endreinigung ist grundsätzlich von den Gästen zu übernehmen

Diözesane Gruppen kath. Trägerschaft (Erzdiözese Freiburg) bezahlen pro Person nur 10,-- EUR/Nacht.

 

Zimmeraufteilung    
  • 2 Zweibettzimmer
  • 1 Vierbettzimmer
  • 1 Zwölfbettzimmer
  • 1 Aufenthaltsraum/gleichzeitig Speiseraum
  • Küche
  • Duschen/WC's
  • Grillstelle (Feuerholz ist mitzubringen)

 

Spielgeräte     
  •     1 Tischtennisplatte (Schläger und Bälle sind mitzubringen)

Umgebung / Ausflugsziele
  • Das Alfred Beer Haus liegt direkt am Bodensee. Es gibt viele schöne Wander- und Radwege
  • Bodenseeinseln Reichenau und Mainau
  • Schiffsreise zum Rheinfall nach Schaffhausen
  • Historische Stadt Stein am Rhein in der Schweiz ca. 11 km
  • unverbindlicher Hinweis auf einen Outdoorveranstalter am Bodensee  Bodensee Trekking Tour
  • und vieles, vieles mehr!

Besonderheit     

nur eine Belegung pro Termin, d.h. jede Gruppe hat das Haus für sich alleine.

Hinweise:
Haustiere können nicht aufgenommen werden.

Es dürfen max. 2 PKW am Haus parken. Weitere PKW können auf dem nahen öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Für Wohnmobile und Fahrzeuge über 2,8 to ist das Parken am Haus und auch auf dem öffentlichen Parkplatz in der Nähe des Hauses verboten.